EinleitungDie bisherige Hackerethik, so wie sie speziell vom CCC vertreten und propagiert wird, ist jetzt mittlerweile gut 30 Jahre alt und es stellt sich daher die Frage, ob sie noch den heutigen Auffassungen sowohl von Hacken / Hacktivismus als auch von richtig / falsch (im Sinne einer Ethik) entspricht. Natürlich ist die Hackerethik keine Ethik im klassisch-akademischen philosophischen Sinn; es geht hier nicht um die Begründbarkeit moralischem Handelns, sondern vielmehr um eine Formulierung der Grund- und Leitsätze, wie wir als Hacker uns die Welt wünschen und selbst darin handeln wollen. Die bisherige Hackerethik
Die ersten sechs Punkte stammen aus dem Buch "Hackers - Heros Of The Computer Revolution" von Steven Levy aus dem Jahr 1984 (Wikipedia). Sie sind keine "Zitate" oder Äusserungen von Hackern, sondern drücken das Verständnis des Autors aus (der ja selber kein Hacker ist), was Hacker "denken". Damit sind speziell die Punkte 5 und 6 dem besonderen Umfeld und persönlichen Lebenswegen von Hackern geschuldet, denen Levy begegnet ist und die er im Buch beschreibt. Die letzten beiden Punkte der bisherigen Hackerethik sind eine Ergänzung von Wau Holland und Steffen Werbery gegen Ende der 80'er Jahre. Punkt 7 drückt dabei den Verhaltenskodex aus, den jeder Datenreisende bei seinen Besuchen in fremden Rechner gelten lassen sollte. Der Punkt 8 hat sich zum wesentlichsten Leitsatz für den CCC entwickelt und beschreibt in verkürzter Form die Forderungen nach Informationsfreiheit ("öffentliche daten nützen") als auch informationeller Selbstbestimmung ("private Daten schützen"). Entwurf einer Hackerethik 2.0Eine Hackerethik 2.0 sollte den Spirit der bisherigen Punkte beibehalten, sie aber in einen neuen Kontext stellen und fehlende, wichtige Punkte (wie Kommunikationsfreiheit) aufnehmen. Als einziger Punkt der bisherigen Hackerethik findet Punkt 6 sich in der Hackerethik 2.0 nicht wieder. Als Vorschlag für eine Neugliederung sieht dieser Entwurf eine Unterteilung in fünf Themenschwerpunkte vor, die jeweils durch Unterpunkte näher beschreiben werden:
MitarbeitAn dieser Neu-Fassung der Hackerethik haben mitgearbytet:
Bei Fragen, Anmerkungen oder Ergänzungen: bernd@wauland.de. Anmerkungen[1] bis [3] Die Abschnitte 1 bis 3 sind die drei Grundpfeiler der Arbeit des CCC seit 1981. Sie beschreiben die "Leitplanken", an denen sich das Weltbild der Hackern orientiert. [1] Die Punkte 2 und 8a der bisherigen Hackerethik werden zusammengeführt und zum Themenschwerpunkt. [1.1] Dies ist der leicht modifizierte Punkt 1 der bisherigen Hackerethik. [1.2] Dieser Punkt stellt klar, dass Wissen als Allmende (gemeinschaftliches Eigentum) verstanden werden muss, auf das niemand exklusive Ansprüche erheben kann - auch nicht durch Rechtskonstruktionen wie Patente. [1.3] Neben Wissen (im Sinne objektiver Welterklärung) müssen auch die anderer Informationen uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein, soweit sie durch gesellschaftliche Teilnahme entstehen oder gesellschaftlichen Bezug haben. [2, 2.1] Dieser Punkt fehlte in der bisherigen Hackerethik vollständig. Speziell für Wau Holland und den frühen CCC ist dies aber von zentraler Bedeutung, was sich ja auch in der Vereinssatzung des CCC e.V. ausdrückt. [2.2] Dies umfasst sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch private Massnahmen wie Verschlüsselungen, um dieses Recht wahrzunehmen. [3] Der Punkt 8b der bisherigen Hackerethik wird eigener Themenschwerpunkt [3.3] Hier geht es nicht um das "digitalen Radiergummi" oder die technische Umsetzung des "Vergessens", sondern einfach nur darum, dass eine Gesellschaft, die nicht vergisst, auch nicht verzeihen kann. "Vergessen" erfüllt also eine wichtige gesellschaftliche Funktion. [4] Es folgen die "10 Gebote" für Hacker (im Sinne der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_%28Ethik%29) [4.1] Dieser Punkt ist der ungeänderte Punkt 3 der bisherigen Hackerethik [4.2] Informationsrechte an dieser Stelle beziehen sich auf die Abschnitte 1 bis 3. [4.3] Dieser Punkt ist der leicht veränderte Punkt 4 der bisherigen Hackerethik [4.7], [4.8] Diese Punkte beziehen sich auf Punkt 5 der bsherigen Hackerethik und erweitern ihre Bedeutung im Sinne des "Teilens" |
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