Gemeinnützigkeit (mal wieder) aberkannt

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2026 hat das Finanzamt Hamburg-Nord der Stiftung die Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung) entzogen. Als Grund werden fehlende Unterlagen zur Steuererklärung 2024 genannt.

Bis zur Klärung des Vorgangs darf die Stiftung keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für neu eingehende Spenden ausstellen.

Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden wir dies hier mitteilen.